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Fach-Info

Zwangsarbeit auf dem Bau

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen 42jährigen Unternehmer zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Er beschäftigte sieben ungarische und 16 moldauische Trockenbauer. Statt des vereinbarten Lohns zahlte er ihnen nur Pauschalbeträge ohne Überzeit, Spesen und Ferien aus. Gemäss Anklageschrift kamen die Arbeiter auf Stundenlöhne, die zwischen 80 Rappen und 9 Franken lagen – soweit sie überhaupt Löhne erhielten.

Gezielt in die Schweiz gelockt

Das Urteil lautet auf gewerbsmässigen Menschenhandel, Betrug, Misswirtschaft und ungetreue Geschäftsbesorgung. Laut der Staatsanwältin hat der Unternehmer gezielt in prekären finanziellen Verhältnissen lebende Personen in die Schweiz gelockt. Von den versprochenen hohen Löhnen blieb am Ende nicht viel übrig. Der Schweizer nutzte sie als billige Arbeitskräfte aus, um mit tiefen Angeboten Aufträge an Land zu ziehen.

Ferrari statt Löhne und Abgaben bezahlt

Die von Generalunternehmen aufs Firmenkonto eingehenden Akontozahlungen verwendete er für den Kauf eines Ferraris, für Ferien und weitere private Zwecke. Über 600’000 Franken soll er gemäss Anklage aus dem «undurchsichtigen Firmengeflecht» entnommen haben. Über Geld für Löhne sowie nicht bezahlte Steuern und Abgaben hätte er also verfügt.

Zu zwölft in einer Wohnung

Die Bauarbeiter mussten täglich bis zu zehn Stunden arbeiten, am Samstag acht bis neun Stunden. Ihnen blieb kaum Geld für Essen übrig. Sie lebten in einer heruntergekommenen und schimmligen Altbauliegenschaft und waren teilweise zu zwölft in einer 7,5-Zimmer-Wohnung untergebracht. Und der Beschuldigte stellte ihnen nur ungenügende Schutzkleider zur Verfügung.

Abschreckende Situation geschaffen

Gemäss internationalen Vereinbarungen liege Zwangsarbeit vor, wenn eine Strafe angedroht werde, hielt die Staatsanwältin fest. Als Strafe gälten auch das Schaffen abschreckender Situationen, wie das Zurückhalten von Löhnen. Damit werde erreicht, dass die Betroffenen ihre Arbeit fortführen und sie nicht nach Hause fahren könnten. (hw)